Clubsatzung

§ 1 Name und Sitz des Clubs

1.1 Der Name des Clubs lautet " Fun Bikers ".
      Gegründet wurde der Club am 12. August 2008
1.2 Der Sitz des Clubs ist in 68789 St. Leon-Rot, Sandgasse 7


§ 2 Zweck und Aufgabe des Clubs

2.1 Zusammenführung behinderter und nicht behinderter Menschen
2.2 Gemeinsam Hürden überwinden
2.3 Organisieren von Treffen, Fahrten und Veranstaltungen
2.4 Hilfestellung der Mitglieder bei Problemen
2.5 Erfahrungsaustausch der Mitglieder
2.6 Förderung von Kontakten zu anderen Clubs oder Organisationen
2.7 Gleichsetzung aller Menschen


§ 3 Mitgliedschaft

3.1 Ein Mitglied kann jede natürliche und juristische Person werden,
      die unsere Idee uneigennützig unterstützen möchte.
3.2 Die Clubführung kann auf eigenen Vorschlag oder auf Vorschlag
      der Versammlung Mitglieder zu Ehrenmitgliedern ernennen.
3.3 Der Mitgliedsantrag ist schriftlich an die Clubführung zu richten.
      Das Formular findet ihr auf unserer Homepage.
3.4 Die Mitgliedschaft endet mit Austritt, Ausschluss oder Tod des Mitglieds
3.5 Ein Austritt muss der Clubführung schriftlich erklärt werden.
3.6 Ein Ausschluss eines Mitgliedes kann bei schädigendem Verhalten
      gegenüber dem Club oder einem seiner Mitglieder erfolgen.
      Der Ausschluss ergeht in schriftlicher Form.


§ 4 Mitgliedsbeitrag

4.1 Es wird kein Mitgliedsbeitrag erhoben. Spenden in beliebiger Höhe
      werden gerne angenommen. Es werden keine Spendenbescheinigungen
      ausgestellt.
4.2 Die Spenden werden nicht zurück erstattet und kommen ausschließlich
      dem Club zu gute.
4.3 Über die Spenden, sonstige Einnahmen und Ausgaben ist durch den
      Kassenwart ein Kassenbuch zu führen.
4.4 Alle Einnahmen werden bei einer eventuellen Clubauflösung
      einer gemeinnützigen Organisation zugeführt.


§ 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder

5.1 Jedes Mitglied ab dem vollendeten 18. Lebensjahr hat ein Stimmrecht.
      Gewählt wird nur in offener Wahl, Briefwahl ist nur in Ausnahmefällen
      (Krankheit, Urlaub ) erlaubt. Auch die Ehrenmitglieder dürfen wählen.
5.2 Jedes Mitglied hat das Recht der Clubführung Vorschläge in schriftlicher
      Form zu unterbreiten.
5.3 Jedes Mitglied ist verpflichtet, die Ziele des Clubs nach bestem Können
      und Wissen durch eigene Tätigkeiten zu unterstützen und zu fördern.
5.4 Veranstaltungen werden durch eine Haftpflichtversicherung abgesichert.


§ 6 Organisation des Clubs

6.1 Einmal im Jahr wird eine ordentliche Mitgliederversammlung durchgeführt.
      Hierzu müssen die Mitglieder vier Wochen vorher eine schriftliche Einladung
       mit Bekanntgabe der Tagesordnung erhalten. Änderungs- oder Ergänzungsanträge
      zur Tagesordnung können bis spätestens 10 Tage vor der Hauptversammlung
      schriftlich an den Repräsentanten des Clubs gestellt werden.

6.2 Ständige Aufgaben der Hauptversammlung sind:
      a. Bericht des Repräsentanten
      b. Bericht des Schriftführers
      c. Bericht des Kassenwartes
      d. Bericht der Kassenprüfer
      e. Entlastung des Vorstandes
      f. Wünsche und Anträge

6.3 Außerordentliche Hauptversammlung
      Eine außerordentliche Hauptversammlung muss einberufen werden, wenn
      die Mehrzahl der Clubführung es für erforderlich hält, oder wenn sie von
      mindestens 40% der Clubmitglieder unter Angabe der Tagesordnung schriftlich
      bei der Clubführung beantragt wird.
      Die Versammlungen des Clubs sind beschlussfähig bei Anwesenheit von
      mindestens 30% der abstimmungsberechtigten Mitglieder. Jedes Mitglied
      hat gleiches Stimmrecht. Das Stimmrecht ist nicht durch Vollmacht übertragbar.
      Es wird durch einfache Stimmenmehrheit entschieden. Die Abstimmung
      erfolgt öffentlich.Gibt es bei einer Wahl eine Stimmengleichheit sind Stichwahlen
      durchzuführen.

6.4 Über die Haupt- und außerordentliche Hauptversammlung müssen
      Protokolle geführt werden, die innerhalb von zwei Wochen durch die
      Unterschrift des Repräsentanten und des Schriftführers unterzeichnet
      werden müssen und allen Mitgliedern zugänglich zu machen sind.
      Einspruch gegen das Protokoll muss innerhalb vier Wochen nach Tag der
      Ausstellung schriftlich bei den o.g. Personen erfolgen. Es werden regelmäßige
      Clubtreffen veranstaltet, deren Häufigkeit je nach Dringlichkeit festgelegt werden.

6.5 Der Club wird gleichberechtigt von mehreren Personen geführt,
      (den Gründungsmitgliedern siehe Gründungsprotokoll ) oder von den
      Gründungsmitgliedern vorgeschlagenen Personen. Aus den o. g. Personen
      wird der Repräsentant (vertritt den Club nach Außen ) der Schriftführer, der
      Kassenwart und die beiden Kassenprüfer auf drei Jahre gewählt.
      Wahlmodus siehe § 6 Absatz 6.1

6.6 Geschäfte im Namen des Clubs dürfen nur von den Gründungsmitgliedern oder von denen
      dazu ermächtigten Personen getätigt werden. Zuwiderhandlung wird mit einem
      sofortigen Ausschluss bestraft.


§ 7 Inkrafttreten

7.1 Die Clubsatzung wurde von den Gründungsmitgliedern erarbeitet und
      am 12.08.2008 beschlossen und ab diesem Datum rechtskräftig.
      Stand: 12.08.2008








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