Clubsatzung
§ 1 Name und Sitz des Clubs
1.1 Der Name des Clubs lautet " Fun Bikers ".
Gegründet wurde der Club am 12. August 2008
1.2 Der Sitz des Clubs ist in 68789 St. Leon-Rot, Sandgasse 7
§ 2 Zweck und Aufgabe des Clubs
2.1 Zusammenführung behinderter und nicht behinderter Menschen
2.2 Gemeinsam Hürden überwinden
2.3 Organisieren von Treffen, Fahrten und Veranstaltungen
2.4 Hilfestellung der Mitglieder bei Problemen
2.5 Erfahrungsaustausch der Mitglieder
2.6 Förderung von Kontakten zu anderen Clubs oder Organisationen
2.7 Gleichsetzung aller Menschen
§ 3 Mitgliedschaft
3.1 Ein Mitglied kann jede natürliche und juristische Person werden,
die unsere Idee uneigennützig unterstützen möchte.
3.2 Die Clubführung kann auf eigenen Vorschlag oder auf Vorschlag
der Versammlung Mitglieder zu Ehrenmitgliedern ernennen.
3.3 Der Mitgliedsantrag ist schriftlich an die Clubführung zu richten.
Das Formular findet ihr auf unserer Homepage.
3.4 Die Mitgliedschaft endet mit Austritt, Ausschluss oder Tod des Mitglieds
3.5 Ein Austritt muss der Clubführung schriftlich erklärt werden.
3.6 Ein Ausschluss eines Mitgliedes kann bei schädigendem Verhalten
gegenüber dem Club oder einem seiner Mitglieder erfolgen.
Der Ausschluss ergeht in schriftlicher Form.
§ 4 Mitgliedsbeitrag
4.1 Es wird kein Mitgliedsbeitrag erhoben. Spenden in beliebiger Höhe
werden gerne angenommen. Es werden keine Spendenbescheinigungen
ausgestellt.
4.2 Die Spenden werden nicht zurück erstattet und kommen ausschließlich
dem Club zu gute.
4.3 Über die Spenden, sonstige Einnahmen und Ausgaben ist durch den
Kassenwart ein Kassenbuch zu führen.
4.4 Alle Einnahmen werden bei einer eventuellen Clubauflösung
einer gemeinnützigen Organisation zugeführt.
§ 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder
5.1 Jedes Mitglied ab dem vollendeten 18. Lebensjahr hat ein Stimmrecht.
Gewählt wird nur in offener Wahl, Briefwahl ist nur in Ausnahmefällen
(Krankheit, Urlaub ) erlaubt. Auch die Ehrenmitglieder dürfen wählen.
5.2 Jedes Mitglied hat das Recht der Clubführung Vorschläge in schriftlicher
Form zu unterbreiten.
5.3 Jedes Mitglied ist verpflichtet, die Ziele des Clubs nach bestem Können
und Wissen durch eigene Tätigkeiten zu unterstützen und zu fördern.
5.4 Veranstaltungen werden durch eine Haftpflichtversicherung abgesichert.
§ 6 Organisation des Clubs
6.1 Einmal im Jahr wird eine ordentliche Mitgliederversammlung durchgeführt.
Hierzu müssen die Mitglieder vier Wochen vorher eine schriftliche Einladung
mit Bekanntgabe der Tagesordnung erhalten. Änderungs- oder Ergänzungsanträge
zur Tagesordnung können bis spätestens 10 Tage vor der Hauptversammlung
schriftlich an den Repräsentanten des Clubs gestellt werden.
6.2 Ständige Aufgaben der Hauptversammlung sind:
a. Bericht des Repräsentanten
b. Bericht des Schriftführers
c. Bericht des Kassenwartes
d. Bericht der Kassenprüfer
e. Entlastung des Vorstandes
f. Wünsche und Anträge
6.3 Außerordentliche Hauptversammlung
Eine außerordentliche Hauptversammlung muss einberufen werden, wenn
die Mehrzahl der Clubführung es für erforderlich hält, oder wenn sie von
mindestens 40% der Clubmitglieder unter Angabe der Tagesordnung schriftlich
bei der Clubführung beantragt wird.
Die Versammlungen des Clubs sind beschlussfähig bei Anwesenheit von
mindestens 30% der abstimmungsberechtigten Mitglieder. Jedes Mitglied
hat gleiches Stimmrecht. Das Stimmrecht ist nicht durch Vollmacht übertragbar.
Es wird durch einfache Stimmenmehrheit entschieden. Die Abstimmung
erfolgt öffentlich.Gibt es bei einer Wahl eine Stimmengleichheit sind Stichwahlen
durchzuführen.
6.4 Über die Haupt- und außerordentliche Hauptversammlung müssen
Protokolle geführt werden, die innerhalb von zwei Wochen durch die
Unterschrift des Repräsentanten und des Schriftführers unterzeichnet
werden müssen und allen Mitgliedern zugänglich zu machen sind.
Einspruch gegen das Protokoll muss innerhalb vier Wochen nach Tag der
Ausstellung schriftlich bei den o.g. Personen erfolgen. Es werden regelmäßige
Clubtreffen veranstaltet, deren Häufigkeit je nach Dringlichkeit festgelegt werden.
6.5 Der Club wird gleichberechtigt von mehreren Personen geführt,
(den Gründungsmitgliedern siehe Gründungsprotokoll ) oder von den
Gründungsmitgliedern vorgeschlagenen Personen. Aus den o. g. Personen
wird der Repräsentant (vertritt den Club nach Außen ) der Schriftführer, der
Kassenwart und die beiden Kassenprüfer auf drei Jahre gewählt.
Wahlmodus siehe § 6 Absatz 6.1
6.6 Geschäfte im Namen des Clubs dürfen nur von den Gründungsmitgliedern oder von denen
dazu ermächtigten Personen getätigt werden. Zuwiderhandlung wird mit einem
sofortigen Ausschluss bestraft.
§ 7 Inkrafttreten
7.1 Die Clubsatzung wurde von den Gründungsmitgliedern erarbeitet und
am 12.08.2008 beschlossen und ab diesem Datum rechtskräftig.
Stand: 12.08.2008